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Lowcationcar · Ratgeber

Kaution und Selbstbehalt erklärt

Aktualisiert am 14. September 2026

Ohne Kaution*

*Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Alle anderen hinterlegen am Schalter die Kaution des Fahrzeugs, bar oder per Twint.

Die Kaution ist eine Hinterlage: Der Betrag steht auf der Seite jedes Fahrzeugs, sie wird bei der Abholung am Schalter hinterlegt und dir bei ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet. Der Selbstbehalt ist ein anderer Betrag und steht ebenfalls auf der Seite jedes Fahrzeugs.

Wird bei der Rückgabe ein Schaden festgestellt, kommen das Protokoll und die Fotos zu deinem Dossier, und der Betrag wird dir auf einem separaten Beleg in Rechnung gestellt. Was geschuldet bleibt, legen die AGB fest (Art. 11).

Häufige Fragen

Sind Kaution und Selbstbehalt derselbe Betrag?

Nein. Die Kaution ist die Hinterlage, die du am Schalter leistest; der Selbstbehalt ist ein eigener Betrag und steht auf der Seite jedes Fahrzeugs.

Was passiert, wenn bei der Rückgabe ein Schaden festgestellt wird?

Der festgestellte Schaden wird dir auf einem separaten Beleg in Rechnung gestellt. Was geschuldet bleibt, legen die AGB fest (Art. 11).

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